Wir bieten Ihnen alle Serviceleistungen rund um das Thema Grabpflege an. Die Pflegekosten richten sich nach der Größe des Grabes, sowie der gewünschten Bepflanzung und dem von Ihnen gewünschten Pflege-Leistungsumfang. Die Kosten werden in der Regel halbjährlich oder jährlich in einer Summe gezahlt. Hierbei unterscheidet man die übliche Grabpflege von der Dauergrabpflege.
Die Grabpflege, auch als Jahrespflege bekannt, erstreckt sich üblicherweise auf ein Kalenderjahr, in dem folgende Leistungen ausgeführt werden: Säubern und Abräumen von Grabflächen, Reinigung der Grabeinfassung und des Grabsteines, Freihalten des Grabbeetes von Unkraut und Laub, Schnitt der Pflanzen und Bodendecker, Gießen (Erhaltungsgießen), Düngung der Pflanzen, Bodendecker und der Gehölze.
Die Art der Bepflanzung wird vor Vertragsbeginn mit Ihnen als Auftraggeber abgestimmt. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Sonderleistungen wie beispielsweise passende Blumensträuße, bepflanzte Schalen, thematische Kränze, Kerzen zu persönlichen Gedenktagen in die Leistungen mit aufzunehmen. Die Jahrespflege verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls nicht vor Ablauf des Pflegejahres (Kalenderjahr) gekündigt wird.
Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstätte durch unsere Friedhofsgärtner. Eine Dauergrabpflege ist eine Pflegevereinbarung mit einer Treuhandstelle. Die Dauergrabpflegeeinrichtung legt das eingezahlte Kapital dabei sicher an, bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner und kontrolliert turnusmäßig die erbrachten Leistungen. Sollte ein Vertragsbetrieb die Leistung nicht mehr erfüllen können, kümmert sich die Treuhandstelle um einen Nachfolger.
Angeboten wird dieser Service von mehr als 4000 Fachbetrieben, die sich bundesweit in 19 Treuhandstellen oder Genossenschaften zusammengeschlossen haben.
Die Dauergrabpflege kann hierbei mit einer Bestattungs- und einer Grabmalvorsorge kombiniert werden.